Ghibli AS 590 IK CBM [14/84] Auspacken

Ghibli AS 60 IK [14/84] Auspacken
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- Wenn das Gerät nicht mehr ver-
wendet wird, muss das Stromkabel
durchgeschnitten werden, bevor es
zu einer geeigneten Sammelstelle
gebracht wird.
- Dieses Gerät ist nicht zur Verwen-
dung durch Personen (einschließlich
Kinder) mit eingeschränkten körper-
lichen, sensorischen oder geistigen
Fähigkeiten oder mangelnder Erfah-
rung und mangelndem Wissen vor-
gesehen.
- Kinder sollten beaufsichtigt werden,
um sicherzustellen, dass sie nicht mit
dem Gerät spielen.
- Diese Maschine ist für einen kom-
merziellen Gebrauch ausgelegt, bei-
spielsweise in Hotels, Schulen, Kran-
kenhäusern, Betrieben, Geschäften,
Büros und Vermietungsagenturen.
1.3 - AUSPACKEN
Nachdem Sie das Gerät wie auf der
Verpackung beschrieben ausgepackt
haben, vergewissern Sie sich der Unver-
sehrtheit der Maschine und aller im Lie-
ferumfang enthaltener Einzelteile.
Falls Sie offensichtliche Schäden ent-
decken, nehmen Sie bitte Kontakt mit
einem Einzelhändler oder einer autori-
sierten Kundendienststelle auf.
1.4 - ENTSORGUNG DES
GERÄTS
Befolgen Sie die geltenden Vorschriften,
um die Umwelt zu schützen.
Falls das Gerät nicht mehr zu verwen-
den und zu reparieren ist, entsorgen Sie
die einzelnen Bestandteile getrennt.
Gemäß der Umsetzung der Richtlinien
2012/19/EU - 2011/65/EU, 2002/95/EG,
2002/96/EG und 2003/108/EG zur Ver-
ringerung der Verwendung gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
und zur Entsorgung von Abfällen dürfen
Elektrogeräte nicht als Siedlungsabfall
entsorgt werden; es muss die getrennte
Sammlung und angemessene Entsor-
gung beachtet werden.
Die elektrischen Geräte sind mit
einem Symbol gekennzeichnet,
auf dem eine durchgestrichene
Mülltonne mit Rädern abgebil-
det ist. Das Symbol weist da-
rauf hin, dass das Gerät nach
dem 13. August 2005 auf den
Markt gebracht wurde und ge-
trennt entsorgt werden muss.
Falls die Entsorgung der Geräte nicht
sachgemäß oder gar missbräuchlich er-
folgen sollte oder falls diese unsachge-
mäß verwendet werden sollten, können
durch die enthaltenen Materialien Per-
sonen oder Umwelt geschädigt werden.
Eine rechtswidrige Entsorgung von Elek-
tromüll wird verwaltungs- und strafrecht-
lich verfolgt.
1.5 - BEZUGSNORMEN
Das Gerät wurde in Übereinstimmung
mit der geltenden Maschinenrichtlinie
und in Übereinstimmung mit den in der
CE-Übereinstimmungserklärung ange-
gebenen Vorschriften hergestellt.
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