Metabo SPA 1702 W (130170100) [6/61] Geräteelemente

Metabo SPA 1702 W (130170100) [6/61] Geräteelemente
3 Geräteelemente
1) Filter
3) Elektromotor 750 W
4) Schalter-Steckerkombination
5) Spannband für Filter
6) Saugaggregat
8) Schlauchklemme
9) Spannband für Spänesack
10) Saugschlauch
11) Spänesack
12) Anschlussstutzen
13) Lenkrolle
14) Bodenplatte
15) Rad
16) Säule
4 Sicherheitshinweise
Lesen Sie diese Betriebs-
anleitung aufmerksam und
vollständig durch.
Das Gerät darf nur im komplett montierten
Zustand eingeschaltet werden.
Absaugbetrieb nur bei angeschlossenen
Werkzeugmaschinen oder angeschlossener
Reinigungsdüse.
Feste Körper, z.B. Holzstücke (Kantenlänge
größer als 10 mm), Metallteile und Steine
etc., dürfen nicht abgesaugt werden.
Solche Körper führen zur Beschädigung
des Ventilatorflügelrades oder des Saug-
aggregates (Ausschluss von Garantie-
leistungen).
Wartungsarbeiten, z.B. Sack-, Filter- und
Schlauchwechsel, sind nur bei abgezoge-
nem Netzstecker vorzunehmen. Es besteht
sonst Verletzungsgefahr durch Zugriff auf
das Ventilatorflügelrad.
Gerät vor Nässe schützen, keine Flüssig-
keiten absaugen!
Nicht in explosionsgefährdeten Räumen
betreiben.
Vor jeder Inbetriebnahme ist das Gerät auf
einwandfreie Funktion zu überprüfen.
Gerät nicht bei Temperaturen unter 0 °C
verwenden. Kein Sauggut absaugen, das
eine Temperatur höher als 60 °C hat.
Kinder oder Personen, die mit dem
Absauggerät nicht vertraut sind, dürfen es
nicht benutzen.
Unfallverhütungs- und Brandschutz-
vorschriften beachten.
Beim Wechsel des Filters (1) oder des
Spänesackes (11) ist eine Staubschutz-
maske (Filtermaske mit Partikelfilter,
Filterklasse 2) zu tragen.
Vor Austausch des Spänesackes (11) ist
der Filter (1) zu reinigen (abzuklopfen).
Im Bedarfsfall dürfen nur Originalzube-
hörteile verwendet werden. Der Benutzer
verliert alle eventuell bestehenden
Ansprüche, wenn er das Absauggerät mit
anderen als den Originalteilen ausstattet.
5 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Das Absauggerät dient zum
Absaugen von Holzspänen mit
geringem Holzstaubanteil, wie sie bei
Arbeiten mit Holzbearbeitungs-
maschinen (z.B. Tischkreissägen,
Bandsägemaschinen, Abricht- und
Dickenhobelmaschinen und
Tischfräsmaschinen) anfallen.
Zum Aufsaugen von Flüssigkeiten ist das Gerät
nicht geeignet. Nicht aufgesaugt werden dürfen
außerdem: scharfkantige und spitze Gegen-
stände (wie z.B. Glasscherben oder Nägel)
sowie Material, das wärmer als 60 °C ist.
Für Schäden durch nicht bestimmungs-
gemäßen Gebrauch des Absauggerätes haftet
allein der Benutzer. Allgemein anerkannte
Unfallverhütungsvorschriften und die „Sicher-
heitshinweise“ müssen beachtet werden.
Das Absauggerät ist zur nichtgewerblichen
Nutzung bestimmt. Eine nichtgewerbliche
Nutzung ist gegeben, wenn keine Arbeit-
nehmer, keine Personen in Berufsausbildung,
in Schulen, in Heimarbeit und keine Personen
in einem arbeitsähnlichen Beschäftigungs-
verhältnis das Absauggerät benutzen.
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