Ghibli Round 45 SM 55 BC TOUCH [30/176] Referenzvorschriften

Ghibli Round 45 SM 55 BC TOUCH [30/176] Referenzvorschriften
DE - 7
Gemäß der Umsetzung der Richtlinien
2012/19/EU - 2011/65/EU, 2002/95/EG,
2002/96/EG und 2003/108/EG zur Ver-
ringerung der Verwendung gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
und zur Entsorgung von Abfällen dürfen
Elektrogeräte nicht als Siedlungsabfall
entsorgt werden; es muss die getrennte
Sammlung und angemessene Entsor-
gung beachtet werden.
Die Elektrobauteile sind mit
einem Symbol einer durchge-
kreuzten Mülltonne mit Rädern
gekennzeichnet. Das Symbol
zeigt an, dass das Gerät vor
dem 13. August 2005 auf den
Markt kam und dass es getrennt
entsorgt werden muss.
Die unsachgemäße oder missbräuch-
liche Abfallbeseitigung von Bauteilen
oder ihre sachfremde Anwendung kann
durch ihre Substanzen und Materialien
Schäden an Personen und Sachen her-
vorrufen. Die Beseitigung von Elektro-
müll auf nicht gesetzesgemäße Art ist
Gegenstand von Verwaltungssanktionen
und Haftstrafen.
HINWEIS:
Bei batteriebetriebenen Maschinen:
Die Batterie muss aus dem Gerät ent-
fernt werden, bevor es verschrottet
werden kann.
1.6 -
REFERENZVORSCHRIFTEN
Die Maschine wurde in Konformität mit
der geltenden Maschinenrichtlinie und
den in der “CE-Konformitätserklärung”
angegeben Vorschriften konstruiert.
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