Kuppersberg RFCN 2011 W [9/96] Warnhinweise zur aufbewahrung von lebensmitteln

Kuppersberg RFCN 2011 X [9/96] Warnhinweise zur aufbewahrung von lebensmitteln
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DEUTSCH TECHNISCHER PASS
Kühl- und Gefrierschränke
1.5 Warnhinweise zur Aufbewahrung von Lebensmitteln
 Stellen Sie keine brennbaren, explosiven,
üchtigen oder ätzenden Substanzen in das Ge-
rät, um Schäden am Gerät und das Auftreten ei-
nes Brandes zu vermeiden.
 Lassen Sie brennbare Substanzen nicht in
der Nähe des Kühlschranks, um einen Brand zu
vermeiden.
 Der Kühlschrank ist für den Hausgebrauch
zur Aufbewahrung von Lebensmitteln vorgese-
hen. Es ist verboten, es für andere Zwecke zu ver-
wenden, beispielsweise zur Aufbewahrung von
Blut, Arzneimitteln, biologischem Material usw.
 Es ist verboten, Bier, Getränke und ande-
re Flüssigkeiten in Flaschen oder luftdichten
Behältern im Gefrierschrank des Geräts aufzu-
bewahren, da diese Behälter platzen können,
wenn die Flüssigkeiten gefrieren und das Gerät
beschädigen.
1.6 Energiesparrichtlinien
1) Die Kühlgeräte funktionieren
möglicherweise nicht ordnungsgemäß
(möglicherweise wird der Inhalt abge-
taut oder die Temperatur im Gefrierfach
zu hoch gehalten), wenn sie über einen
längeren Zeitraum bei Temperaturen
unterhalb des Temperaturbereichs be-
trieben werden, für den der Kühlschrank
ausgelegt ist.
2) Sodagetränke sollten nicht in
Gefrierschränken oder Schränken oder
anderen Niedrigtemperaturfächern oder
-schränken aufbewahrt werden, und be-
stimmte Lebensmittel wie Eis am Stiel
und Eis sollten nicht in übermäßig ge-
kühlter Form verwendet werden.
3) Die von Lebensmittelherstel-
lern empfohlenen Lagerzeiten soll-
ten unabhängig von der Art des Pro-

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