Karcher CB 2 23 [4/380] Gefahrenquellen

Karcher CB 2 23 [4/380] Gefahrenquellen
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Warnung
Beschädigungsgefahr durch Eisbildung in
der Anlage. Bei Frostgefahr muß das Was-
ser aus der Anlage abgelassen werden.
Die Verkehrswege für Waschkunden müs-
sen rutschsicher gehalten werden (z. B.
Fußbodenheizung, Kies).
Vorsicht
Erhöhte Korrosionsgefahr durch Verwen-
dung ungeeigneter Reinigungsmittel.
Folgende Reinigungsmittel dürfen nicht
von der Anlage verarbeitet werden:
Reinigungsmittel die für die Reinigung
der Waschhalle bestimmt sind.
Reinigungsmittel die zur äußeren Reini-
gung der Waschanlage bestimmt sind.
Saure Reinigungsmittel.
Reinigungsmittel, die mit einem separa-
ten Gerät auf das Fahrzeug aufge-
bracht werden (z. B. Felgenreiniger).
Mittel zur Abwasserbehandlung.
Die Anlage wird an der Bedienstelle für
Handfunktionen oder einem Waschkarten-/
Codeleser aus in Betrieb genommen. Das
Verlassen des Fahrzeugs während der
Wäsche ist in manchen Ländern vorge-
schrieben. Bitte am Aufstellungsort gelten-
de Vorschriften erfragen und einhalten.
Während des Waschvorgangs ist das Be-
treten der Anlage verboten.
Vorsicht
Sachschäden! Bei Nichteinhalten der Fahr-
zeuggrenzdaten können Schäden am
Fahrzeug und der Anlage entstehen.
Nicht geeignet ist die PKW-Portalwaschan-
lage für die Reinigung von
Sonder-Kfz, wie z.B., Fahrzeuge mit
nach vorn über die Windschutzscheibe
oder nach hinten über die Heckscheibe
stehenden Dach- und Alkovenaufbau-
ten, Baumaschinen
Fahrzeugen mit Anhänger
Zweirad- und Dreiradfahrzeugen
Cabrios mit offenem Verdeck
Cabrios mit geschlossenem Verdeck
ohne Herstellernachweis der Waschan-
lagentauglichkeit
Wird die oben genannte Anweisung nicht
beachtet, haftet der Anlagenhersteller nicht
für hieraus resultierende
Personenschäden
Sachschäden
Verletzungen an Tieren.
Gefahr
Verletzungsgefahr durch wegfliegende Tei-
le! Wegfliegende Bruchstücke oder Gegen-
stände können Personen oder Tiere
verletzen. Deshalb muss der Hallenboden
frei von lose herumliegenden Gegenstän-
den sein.
Bei Wartungsarbeiten Schutzbrille tragen.
Gefahr
Explosionsgefahr! Die Anlage darf nicht in
der Nähe von explosionsgefährdeten Räu-
men betrieben werden.Davon ausgenom-
men sind nur ausdrücklich dafür
vorgesehene und gekennzeichnete Anla-
gen.Als Reinigungsmittel dürfen keine ex-
plosiven, hochentzündlichen oder giftigen
Stoffe verwendet werden, wie z.B.:
Benzin
Heizöl und Dieselkraftstoff
Lösungsmittel
lösungsmittelhaltige Flüssigkeiten
unverdünnte Säuren
Aceton
Bei Unsicherheit Hersteller fragen.
Die von der Anlage ausgehenden Geräu-
sche sind gefahrlos für den Waschkunden
(kurzzeitige Belastung).
An der Einfahrtseite beträgt der Schallpegel
bei Bürstenwäsche 67 dB(A)
bei Trocknerbetrieb 87 dB(A)
Warnung
Gehörschäden für Bedienpersonal mög-
lich. Bei Trocknerbetrieb Gehörschutz tra-
gen.
Gefahr
Gefahr durch elektrischen Schlag!
Elektrische Kabel, Steckverbindungen
und Klemmkästen nie mit nassen Hän-
den anfassen.
Elektrische Anschlußleitungen oder
Verlängerungskabel dürfen nicht durch
Überfahren, Quetschen, Zerren oder
ähnliches beschädigt werden. Kabel
vor Hitze, Öl und scharfen Kanten
schützen.
Mit beweglichem Reinigungsgerät (z.B.
mit Hochdruckreinigern) darf der Was-
serstrahl nie auf elektrische Geräte
oder Anlagen gerichtet werden.
Alle stromführenden Teile im Arbeitsbe-
reich müssen strahlwassergeschützt
sein.
Anlagen dürfen nur an ordnungsgemäß
geerdeten Stromquellen angeschlos-
sen werden.
Alle Arbeiten an elektrischen Teilen der
Anlage dürfen nur von einer Elektro-
fachkraft ausgeführt werden.
Gefahr
Die verwendeten Reinigungsmittel enthal-
ten teilweise gesundheitsgefährdende
Stoffe, daher sind unbedingt die beigege-
benen bzw. aufgedruckten Hinweise zu be-
achten.
Das von der Anlage abgegebene Wasser
nicht trinken! Durch beigemischte Reini-
gungsmittel besitzt es keine Trinkwasser-
qualität.
Wird zum Betrieb der Anlage aufbereitetes
Brauchwasser verwendet, müssen die Vor-
schriften zur Keimhemmung des Herstel-
lers der Aufbereitungsanlage beachtet
werden.
Stoffe, wie sie nicht bei einer allgemein üb-
lichen Außenreinigung von Fahrzeugen an-
fallen (wie z.B. Chemikalien,
Schwermetalle, Pestizide, radioaktive Stof-
fe, Fäkalien oder Seuchenstoffe) dürfen
nicht in die Waschanlage gelangen.
Ein unkontrolliertes Wiederanlaufen der
Anlage nach Stromausfall ist durch konst-
ruktive Maßnahmen ausgeschlossen.
Zur Abwasserentsorgung sind die örtlichen
Vorschriften zu beachten.
Um einen sicheren Betrieb der Anlage zu
gewährleisten und Gefahren bei Wartung,
Überwachung und Prüfung zu verhindern,
müssen die entsprechenden Anweisungen
eingehalten werden.
Wartungsarbeiten müssen durch eine
sachkundige Person zu regelmäßigen Zeit-
punkten nach den Angaben des Herstellers
durchgeführt werden, dabei sind bestehen-
de Bestimmungen und Sicherheitsanforde-
rungen zu beachten. Arbeiten an der
Elektroanlage dürfen nur von einer Elektro-
fachkraft durchgeführt werden.
Gefahr
Verletzungsgefahr. Die Anlage muß abge-
schaltet und gegen unbeabsichtigtes und
unbefugtes Wiedereinschalten gesichert
sein, bevor Wartungs- und Instandhal-
tungsarbeiten durchgeführt werden.Druck-
luftbehälter und Druckluftleitungen stehen
auch nach dem Abschalten der Anlage un-
ter Druck. Vor Arbeiten an der Anlage un-
bedingt Druck abbauen. Anschließend
Drucklosigkeit überprüfen am Manometer
der Wartungseinheit.
Verletzungsgefahr durch unerwartet aus-
tretenden Hochdruck-Wasserstrahl. Das
Hochdrucksystem steht auch nach dem
Abschalten der Anlage unter Druck. Vor Ar-
beiten an der Anlage Hochdrucksystem un-
bedingt drucklos machen.
Arbeitsplatz
Sachwidrige Verwendung
Gefahrenquellen
Allgemeine Gefahren
Explosionsgefahr
Gehörschäden
Elektrische Gefahren
Gefahr durch gesundheitsgefährdende
Stoffe
Gefahr durch Stromausfall
Umweltgefährdung durch Abwasser
Instandhaltung und Überwachung
Instandhaltung
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