Karcher IV 60/27-1 M B1 [5/250] Sicherheitsvorschriften

Karcher IV 60/27-1 M B1 [5/250] Sicherheitsvorschriften
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Gerät bei Beendigung der Arbeit ausschal-
ten und Netzstecker ziehen.
Warnung
Wenn die Abluft in den Raum zurückge-
führt wird, muss eine ausreichende Luft-
wechselrate L im Raum vorhanden sein.
Um die geforderten Grenzwerte einzuhal-
ten, darf der zurückgeführte Volumenstrom
maximal 50% des Frischluftvolumenstroms
(Raumvolumen VR x Luftwechselrate LW)
betragen. Ohne besondere Lüftungsmaß-
nahme gilt: LW=1h–1.
Verwendung der Gerätes nur durch
geschultes Personal.
Dieses Gerät enthält gesundheits-
schädlichen Staub. Leerungs- und
Wartungsvorgänge, einschließlich der
Beseitigung der Staubsammelbehälter,
dürfen nur von Fachleuten durchgeführt
werden, die entsprechende Schutzaus-
rüstung tragen.
Der Abfallbehälter ist erforderlichenfalls
zu entleeren, jedoch auch nach jedem
Gebrauch.
Gerät nicht ohne das vollständige Filtra-
tionssystem betreiben.
In sachgemäßem/unsachgemäßem
Betrieb können Teile (z.B. Ausblasöff-
nung) des Industriestaubsaugers bis zu
95°C annehmen.
Warnung
Nur vom Hersteller zugelassenes Zubehör
für den Gebrauch der Bauart 1 verwenden.
Die Anwendung anderer Zubehörteile kann
Expolsionsgefahr verursachen.
Vor der Inbetriebnahme und in regel-
mäßigen Abständen ist das Masseband
auf ordnungsgemäßen Zustand, Befes-
tigung und Funktion zu überprüfen.
Nur mit allen Filterelementen saugen,
da sonst der Saugmotor beschädigt
wird und eine Gesundheitsgefährdung
durch erhöhten Feinstaubausstoß
auftritt!
Industriestaubsauger (IS) der Bauart 1
sind bestimmungsgemäß nicht geeig-
net zum Absaugen an Arbeitsmaschi-
nen.
Geräte der Bauart 1 sind nicht geeignet
für die Aufnahme von Stäuben oder
Flüssigkeiten mit hohem Explosionsrisi-
ko sowie für Gemische von brennbaren
Stäuben mit Flüssigkeiten.
Die anwendbaren Sicherheitsbestim-
mungen für die zu behandelnden Mate-
rialien müssen beachtet werden.
Staubexplosionsgeschützte Indus-
triestaubsauger sind sicherheitstech-
nisch nicht geeignet zum Auf- bzw.
Absaugen von explosionsgefährlichen
oder diesen gleichgestellten Stoffen im
Sinne von § 1 SprengG, von Flüssigkei-
ten sowie von Gemischen brennbarer
Stäube mit Flüssigkeiten.
Im Notfall (z.B. beim Einsaugen brennbarer
Materialien, bei Kurzschluss oder anderen
elektrischen Fehlern) Gerät ausschalten
und Netzstecker ziehen.
Sicherheitsvorschriften
Im Notfall
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