Linksys WRT120N [111/472] Software endbenutzer lizenzvereinbarung

Linksys WRT120N [111/472] Software endbenutzer lizenzvereinbarung
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AnhangE
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-N Home-Router
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde
(nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen,
so befreien Sie diese Umstände nicht davon, die Bestimmungen
dieser Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen nicht möglich ist,
das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der
Bedingungen dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen
Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie das
Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung
des Programms durch diejenigen erlaubt, die das
Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben,
dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als
auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die
Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll
dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden;
im Übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu
verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten;
dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das
durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele
Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot
der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen
auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet;
es liegt beim Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software
mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraph soll deutlich klarstellen, was sich als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
8. Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung des Programms
in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt
ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm
unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Länder
ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung nur innerhalb
und zwischen nicht ausgeschlossenen Staaten erlaubt ist.
In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Beschränkung,
so als wäre sie darin schriftlich festgehalten.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public
License veröffentlichen. Diese neuen Versionen entsprechen
im Prinzip der gegenwärtigen Version, können aber im
Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen
gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es
dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder
„jeder späteren Version“ („any later version“) unterliegt,
so haben Sie die Wahl, entweder die Bestimmungen der
genannten Version zu befolgen oder diejenigen jeder
beliebigen späteren Version, die von der Free Software
Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm
keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige
von der Free Software Foundation veröffentlichte Version
auswählen.
10. Wenn Sie Teile des Programms in anderen freien
Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen für
die Verbreitung abweichen, bitten Sie den Autor schriftlich
um Erlaubnis. Für Software, die dem Urheberrecht der
Free Software Foundation unterliegt, schreiben Sie an die
Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von
den beiden Zielen geleitet, zum einen den freien Status
aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu
erhalten und zum anderen die gemeinschaftliche Nutzung
und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen
zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST,
GIBT ES FÜR DIESES PROGRAMM KEINE GEWÄHRLEISTUNG,
DA ES KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT
ANDERWEITIG SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN
DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER DRITTE DAS
PROGRAMM WIE BESEHEN ZUR VERFÜGUNG, OHNE
MÄNGELGEWÄHR UND OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG,
WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT, EINSCHLIESSLICH,
ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT ODER
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE
RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT
DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS
PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE DIE
KOSTEN FÜR EINEN NOTWENDIGEN SERVICE BZW. EINE
ERFORDERLICHE REPARATUR ODER KORREKTUR.
12. IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES RECHT
GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN
URHEBERRECHTSINHABER ODER IRGENDEIN DRITTER,
DER DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT
UND/ODER VERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR
IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH
JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER SCHÄDEN,
ZUFÄLLIGER SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH
AUS DER VERWENDUNG BZW. DER NICHTVERWENDBARKEIT
DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE
VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON
IHNEN ODER ANDEREN GETRAGEN WERDEN MÜSSEN,
ODER DER INKOMPATIBILITÄT DES PROGRAMMS MIT
IRGENDEINEM ANDEREN PROGRAMM), SELBST WENN
DIESER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIESER DRITTE
VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET
WORDEN IST.
ENDE DER BEDINGUNGEN
ENDE VON ANHANG3-A
Anhang 3-B
Wenn dieses Produkt von Cisco unter Version 2.1 der „GNU
Lesser General Public License“ lizenzierte Software enthält,
so unterliegt diese Open Source-Software den in Anhang 3-B
aufgeführten Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen
aus Anhang 3-B sind der folgenden Website entnommen:
http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/lgpl-2.1.html

Содержание

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