Linksys WRT120N [112/472] Software endbenutzer lizenzvereinbarung

Linksys WRT120N [112/472] Software endbenutzer lizenzvereinbarung
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AnhangE
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-N Home-Router
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE (GNU-LGPL)
Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU Lesser
General Public License. Sie wurde nicht von der Free Software
Foundation herausgegeben. Es handelt sich hierbei nicht um eine
rechtsgültige Festlegung der Bedingungen für die Weitergabe
von Software, die mit der GNU LGPL verwendet wird; eine solch
e
stellt ausschließlich der englische Originaltext der GNU LGPL dar.
Wir hoffen jedoch, dass diese Übersetzung deutschsprachigen
Lesern helfen wird, die GNU LGPL besser zu verstehen.
Version2.1, Februar1999
Copyright(C)1991, 1999Free Software Foundation, Inc.
51Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA02110-1301, USA
Das Kopieren und Verteilen wortgetreuer Kopien dieser
Lizenzinformationen ist gestattet, sie zu ändern ist jedoch
untersagt.
[Dies ist die erste freigegebene Version der Lesser GPL. Sie ist
als Nachfolgerin der GNU Library Public License zu betrachten
und erhielt daher die Versionsnummer 2.1.]
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind mit dem Ziel entworfen
worden, Ihnen die Freiheit zur Weitergabe und Änderung der
Software zu nehmen. Im Gegensatz dazu sollen Ihnen die GNU
General Public Licenses, die Allgemeinen Öffentlichen GNU-
Lizenzen, ebendiese Freiheit des Weitergebens und Veränderns
garantieren und somit sicherstellen, dass diese Software für
alle Benutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License (Kleinere
Allgemeine Öffentliche Lizenz, LGPL), gilt für einige
besonders bezeichnete Software-Pakete typischerweise
Programmbibliotheken von der Free Software Foundation
und anderen Autoren, die beschließen, diese Lizenz zu
verwenden. Auch Sie können sie verwenden; wir empfehlen
aber, vorher gründlich darüber nachzudenken, ob diese
Lizenz (LGPL) oder aber die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche
Lizenz (GPL) die bessere Strategie zur Anwendung im jeweiligen
speziellen Fall ist. Dabei bieten Ihnen die unten stehenden
Erläuterungen eine Grundlage für Ihre Entscheidung.
Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich auf Freiheit
der Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen
Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit
haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für
diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), dass Sie
die Software im Quellcode erhalten oder den Quellcode auf
Wunsch bekommen können, dass Sie die Software ändern
oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden
dürfen und dass Sie darüber informiert sind, dass Sie dies alles tun
dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen
machen, die es jedem, der die Software weitergibt, verbieten,
Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie zum Verzicht auf
diese Rechte aufzufordern. Aus diesen Einschränkungen
ergeben sich bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn
Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren,
die wir Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie kostenlos oder
gegen Bezahlung Kopien der Bibliothek verbreiten. Sie müssen
sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quellcode erhalten
bzw. erhalten können. Wenn Sie einen anderen Code mit der
Bibliothek linken, müssen Sie den Empfängern die vollständigen
Objektdateien zukommen lassen, sodass sie selbst diesen
Code mit der Bibliothek neu linken können, auch nachdem
sie Veränderungen an der Bibliothek vorgenommen und
sie neu kompiliert haben. Und Sie müssen sie über diese
Bedingungen informieren, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten
Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek
zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um jeden, der die Software weitergibt, zu schützen, wollen
wir darüber hinaus vollkommen klarstellen, dass für diese freie
Bibliothek keinerlei Garantie besteht. Auch sollten, falls die
Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben
wird, die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten
haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht den
Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Software-Patente für die
Existenz jedes freien Programms eine ständige Bedrohung dar.
Wir möchten sicherstellen, dass keine Firma den Benutzern
eines freien Programms Einschränkungen auferlegen kann,
indem sie von einem Patentinhaber eine die freie Nutzung
einschränkende Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf,
dass jegliche für eine Version der Bibliothek erworbene
Patentlizenz mit der in dieser Lizenz (also der LGPL) im
Einzelnen angegebenen Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muss.
Der Großteil der GNU-Software, einschließlich einiger
Bibliotheken, unterliegt der gewöhnlichen GNU General Public
License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz). Die vorliegende
Lizenz, also die GNU Lesser General Public License, gilt für
gewisse näher bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich
wesentlich von der gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen
Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen diese Lizenz für gewisse
Bibliotheken, um das Linken von Programmen, die nicht
frei sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde,
sei es nun statisch oder dynamisch, so ist die Kombination
der beiden, rechtlich gesehen, ein „kombiniertes Werk“,
also eine abgeleitete Version der Original-Bibliothek.
Die gewöhnliche GPL erlaubt ein solches Linken nur dann,
wenn die ganze Kombination die Kriterien für freie Software
erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen weniger strenge Kriterien
für das Linken von irgendeiner anderen Software mit der
Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die „Kleinere“ Allgemeine Öffentliche
Lizenz („Lesser“ GPL), weil sie weniger („less“) dazu beiträgt,
die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die gewöhnliche
Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL). Sie verschafft auch
anderen Entwicklern freier Software ein Weniger“ an Vorteil
gegenüber konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese
Nachteile sind ein Grund dafür, dass wir die gewöhnliche
GPL für viele Bibliotheken benutzen. Die „kleinere“ Lizenz
(LGPL) bietet aber unter bestimmten besonderen Umständen
doch Vorteile.
So kann, wenn auch nur in seltenen Fällen, eine besondere
Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur möglichst weitgehenden
Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu schaffen, sodass
diese dann ein De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen,
müssen nichtfreie Programme die Bibliothek benutzen dürfen.
Ein häufigerer Fall ist der, dass eine freie Bibliothek dasselbe
leistet wie weithin benutzte nichtfreie Bibliotheken. In diesem

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