Linksys WRT120N [115/472] Software endbenutzer lizenzvereinbarung

Linksys WRT120N [115/472] Software endbenutzer lizenzvereinbarung
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AnhangE
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-N Home-Router
b) Benutzen Sie einen geeigneten „Shared-Library-Mechanismus“
zum Linken mit der Bibliothek. Geeignet ist ein solcher
Mechanismus, der (1) während der Laufzeit eine im
Computersystem des Benutzers bereits vorhandene
Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt Bibliotheksfunktionen
in das ausführbare Programm zu kopieren, und
der (2) auch mit einer veränderten Version der
Bibliothek, wenn der Benutzer eine solche installiert,
richtig funktioniert, solange die veränderte Version
schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der
das Werk erstellt wurde.
c) Liefern Sie das Werk zusammen mit einem mindestens
drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot, demselben
Benutzer die oben in § 6 Absatz (a) genannten Materialien
zu Kosten, welche die reinen Weitergabekosten
nicht übersteigen, zur Verfügung zu stellen.
d) Wenn die Weitergabe des Werks dadurch erfolgt, dass
die Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von einem
bestimmten Ort angeboten wird, bieten Sie gleichwertigen
Zugang zum Kopieren der oben angegebenen Materialien
von dem gleichen Ort an.
e) Vergewissern Sie sich, dass der Benutzer bereits eine
Kopie dieser Materialien erhalten hat oder dass Sie
diesem Benutzer bereits eine Kopie geschickt haben.
Für ein ausführbares Programm muss die verlangte Form
des Werks, das die Bibliothek nutzt“ alle Daten und
Hilfsprogramme mit einschließen, die man braucht, um daraus
das ausführbare Programm zu reproduzieren. Als besondere
Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quellcode nichts
von dem zu enthalten, was üblicherweise entweder als
Quellcode oder in binärer Form zusammen mit den
Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler
usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn,
diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Es kann vorkommen, dass diese Anforderung im Widerspruch
zu Lizenzbeschränkungen anderer, proprietärer Bibliotheken
steht, die normalerweise nicht zum Betriebssystem gehören.
Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig
jene proprietären Bibliotheken und die vorliegende
Bibliothek zusammen in einem ausführbaren Programm,
das Sie weitergeben, verwenden dürfen.
7. Sie dürfen Funktionseinheiten der Bibliothek, die ein auf
der Bibliothek basierendes Werk darstellen, zusammen
mit anderen, nicht unter diese Lizenz fallenden
Funktionseinheiten in eine einzelne Bibliothek einbauen
und eine solche kombinierte Bibliothek weitergeben,
vorausgesetzt, dass die gesonderte Weitergabe des auf der
Bibliothek basierenden Werks einerseits und der anderen
Funktionseinheiten andererseits ansonsten gestattet ist,
und vorausgesetzt, dass Sie folgende zwei Dinge tun:
a) Geben Sie zusammen mit der kombinierten Bibliothek
auch eine Kopie desselben auf der Bibliothek basierenden
Werks mit, die nicht mit irgendwelchen anderen
Funktionseinheiten kombiniert ist. Dieses Werk muss unter
den Bedingungen der obigen Paragraphen weitergegeben
werden.
b) Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek an
prominenter Stelle auf die Tatsache hin, dass ein Teil
davon ein auf der Bibliothek basierendes Werk ist,
und erklären Sie, wo man die mitgegebene unkombinierte
Form desselben Werks finden kann.
8. Sie dürfen die Bibliothek nicht vervielfältigen, verändern,
weiter lizenzieren oder verbreiten oder mit ihr linken, sofern
es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder
anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung,
Weiterlizenzierung und Verbreitung sowie des Linkens mit
der Bibliothek ist unzulässig und führt automatisch zum
Erlöschen Ihrer Rechte aus dieser Lizenz. Jedoch erlöschen
die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
gemäß dieser Lizenz erhalten haben, nicht, solange diese
die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen,
da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt Ihnen
nur diese Lizenz das Recht, die Bibliothek oder daraus
abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten.
Wenn Sie die Lizenz nicht anerkennen, sind solche
Handlungen gesetzlich verboten. Indem Sie die Bibliothek
(oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder
verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser
Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der
Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung der Bibliothek
oder
eines darauf basierenden Werks.
10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein auf
der Bibliothek basierendes Werk) weitergeben, erhält der
Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber
die Lizenz, die Bibliothek entsprechend den hier festgelegten
Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu
verändern und mit ihr zu linken. Sie dürfen die Inanspruchnahme
der in dieser Lizenzvereinbarung zugestandenen Rechte
durch den Empfänger nicht weiter einschränken. Sie sind
nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz
durch Dritte durchzusetzen.
11. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde
(nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen,
so befreien Sie diese Umstände nicht davon, die
Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen
nicht möglich ist, die Bibliothek unter gleichzeitiger
Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer
anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen
Sie als Folge davon die Bibliothek überhaupt nicht verbreiten.
Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung der Bibliothek durch diejenigen erlaubt,
welche die Bibliothek direkt oder indirekt von Ihnen
erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl
dem Patentrecht als auch dieser Lizenz zu genügen, darin,
ganz auf die Verbreitung der Bibliothek zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll
dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden;
im Übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Es ist nicht Zweck dieses Paragraphen, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche
zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche
anzufechten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck,
die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software
zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen
verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu
dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten
Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung
dieses Systems geleistet; es liegt beim Autor/Geber, zu
entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines

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