Karcher KMR 1250 LPG 2SB [7/160] Betriebsanleitung für anwender

Karcher KMR 1250 LPG 2SB [7/160] Betriebsanleitung für anwender
KMR 1250 LPG
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Betriebsanleitung für Anwender Deutsch
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Die gesamte Flüssiggasanlage muß laufend auf ihren betriebssicheren
Zustand, besonders auf Dichtigkeit überwacht werden. Die Benutzung
des Fahrzeuges bei undichter Gasanlage ist verboten.
Vor dem Lösen der Rohr- bzw. Schlauchverbindung ist das Flaschenventil
zu schließen. Die Anschlußmutter an der Flasche ist langsam und zu-
nächst nur wenig zu lösen, da sonst das noch in der Leitung befindliche
unter Druck stehende Gas spontan austritt.
Vorsicht:
Flüssiggas in flüssiger Form erzeugt auf der bloßen Haut Frostwunden!
Nach dem Ausbau muß die Verschlußmutter auf das Anschlußgewinde
der Flasche fest aufgeschraubt werden.
Zur Probe auf Dichtigkeit sind Seifenwasser, Nekallösung oder sonstige
schaumbildende Mittel zu benutzen. Das Ableuchten der Flüssiggas-
anlage mit offener Flamme ist verboten.
Beim Auswechseln einzelner Anlageteile sind die Einbauvorschriften der
Herstellerwerke zu beachten. Dabei sind Flaschen- und Hauptabsperrven-
tile zu schließen.
Der Zustand der elektrischen Anlage der Flüssiggas-Kraftfahrzeuge ist
laufend zu überwachen. Funken können bei Undichtigkeiten der gasfüh-
renden Anlageteile Explosionen verursachen. Nach längerem Stillstand
eines Flüssiggas-Kraftfahrzeuges ist der Einstellraum vor Inbetriebnahme
des Fahrzeuges oder seiner elektrischen Anlagen gründlich zu lüften.
Unfälle im Zusammenhang mit Gasflaschen oder der Flüssiggasanlage
sind der Berufsgenossenschaft und dem zuständigen Gewerbe-
aufsichtsamt sofort zu melden. Beschädigte Teile sind bis zum Abschluß
der Untersuchung aufzubewahren.
In den Einstell- und Lagerräumen sowie den Ausbesserungs-
werkstätten
Die Lagerung von Treibgas - bzw. Flüssiggasflaschen muß nach den
Vorschriften TRF 69 (Technische Regeln Flüssiggas) vorgenommen
werden.
Treibgasfahrzeuge dürfen nicht mit Generatorfahrzeugen im gleichen
Raum abgestellt werden.
Die Flaschen- und Hauptabsperrventile sind sofort nach dem Einstellen
des Kraftfahrzeuges zu schließen.
Für die Lage und Beschaffenheit der Einstellräume für Flüssiggas-Kraft-
fahrzeuge gelten die Bestimmungen der Reichsgaragenordnung und der
jeweiligen Landes-Bauordnung.
Die Gasflaschen sind in besonderen, von den Einstellräumen getrennten
Räumen aufzubewahren (siehe UVV 45, VBG 21, Anhang 2).
Die in den Räumen verwendeten elektrischen Handlampen müssen mit
geschlossener, abgedichteter Überglocke und mit kräftigem Schutzkorb
versehen sein.
Bei Arbeiten in Ausbesserungswerkstätten sind die Flaschen- und Haupt-
absperrventile zu schließen und die Treibgasflaschen gegen Wärmeein-
wirkung zu schützen.
Vor Betriebspausen und vor Betriebsschluß ist durch eine verantwortliche
Person nachzuprüfen, ob sämtliche Ventile, vor allem Flaschenventile,
geschlossen sind. Feuerarbeiten, insbesondere Schweiß- und Schneidar-
beiten, dürfen in der Nähe von Treibgasflaschen nicht ausgeführt werden.
Treibgasflaschen, auch wenn sie leer sind, dürfen nicht in den Werkstät-
ten aufbewahrt werden.
Die Einstell- und Lagerräume sowie die Ausbesserungswerkstätten müs-
sen gut belüftet sein. Dabei ist zu beachten, daß Flüssiggase schwerer
als Luft sind. Sie sammeln sich am Boden, in Arbeitsgruben und sonsti-
gen Bodenvertiefungen an und können hier explosionsgefährliche Gas-
Luft-Gemische bilden.

Содержание

KMR 1250 LPG Betriebsanleitung für Anwender Deutsch Die gesamte Flüssiggasanlage muß laufend auf ihren betriebssicheren Zustand besonders auf Dichtigkeit überwacht werden Die Benutzung des Fahrzeuges bei undichter Gasanlage ist verboten Vor dem Lösen der Rohr bzw Schlauchverbindung ist das Flaschenventil zu schließen Die Anschlußmutter an der Flasche ist langsam und zu nächst nur wenig zu lösen da sonst das noch in der Leitung befindliche unter Druck stehende Gas spontan austritt Vorsicht Flüssiggas in flüssiger Form erzeugt auf der bloßen Haut Frostwunden Nach dem Ausbau muß die Verschlußmutter auf das Anschlußgewinde der Flasche fest aufgeschraubt werden Zur Probe auf Dichtigkeit sind Seifenwasser Nekallösung oder sonstige schaumbildende Mittel zu benutzen Das Ableuchten der Flüssiggas anlage mit offener Flamme ist verboten Beim Auswechseln einzelner Anlageteile sind die Einbauvorschriften der Herstellerwerke zu beachten Dabei sind Flaschen und Hauptabsperrven tile zu schließen Der Zustand der elektrischen Anlage der Flüssiggas Kraftfahrzeuge ist laufend zu überwachen Funken können bei Undichtigkeiten der gasfüh renden Anlageteile Explosionen verursachen Nach längerem Stillstand eines Flüssiggas Kraftfahrzeuges ist der Einstellraum vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges oder seiner elektrischen Anlagen gründlich zu lüften Unfälle im Zusammenhang mit Gasflaschen oder der Flüssiggasanlage sind der Berufsgenossenschaft und dem zuständigen Gewerbe aufsichtsamt sofort zu melden Beschädigte Teile sind bis zum Abschluß der Untersuchung aufzubewahren In den Einstell und Lagerräumen sowie den Ausbesserungs werkstätten Die Lagerung von Treibgas bzw Flüssiggasflaschen muß nach den Vorschriften TRF 69 Technische Regeln Flüssiggas vorgenommen werden Treibgasfahrzeuge dürfen nicht mit Generatorfahrzeugen im gleichen Raum abgestellt werden Die Flaschen und Hauptabsperrventile sind sofort nach dem Einstellen des Kraftfahrzeuges zu schließen Für die Lage und Beschaffenheit der Einstellräume für Flüssiggas Kraft fahrzeuge gelten die Bestimmungen der Reichsgaragenordnung und der jeweiligen Landes Bauordnung Die Gasflaschen sind in besonderen von den Einstellräumen getrennten Räumen aufzubewahren siehe UVV 45 VBG 21 Anhang 2 Die in den Räumen verwendeten elektrischen Handlampen müssen mit geschlossener abgedichteter Überglocke und mit kräftigem Schutzkorb versehen sein Bei Arbeiten in Ausbesserungswerkstätten sind die Flaschen und Haupt absperrventile zu schließen und die Treibgasflaschen gegen Wärmeein wirkung zu schützen Vor Betriebspausen und vor Betriebsschluß ist durch eine verantwortliche Person nachzuprüfen ob sämtliche Ventile vor allem Flaschenventile geschlossen sind Feuerarbeiten insbesondere Schweiß und Schneidar beiten dürfen in der Nähe von Treibgasflaschen nicht ausgeführt werden Treibgasflaschen auch wenn sie leer sind dürfen nicht in den Werkstät ten aufbewahrt werden Die Einstell und Lagerräume sowie die Ausbesserungswerkstätten müs sen gut belüftet sein Dabei ist zu beachten daß Flüssiggase schwerer als Luft sind Sie sammeln sich am Boden in Arbeitsgruben und sonsti gen Bodenvertiefungen an und können hier explosionsgefährliche GasLuft Gemische bilden 7

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